Verkehrsstrafrecht


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung? Fahrlässige Körperverletzung? Sonstige Verkehrsstrafverfahren?
Auch in diesen Fällen wird zunächst anhand der Original-Ermittlungsakte die Berechtigung des Vorwurfs geprüft. Erforderlichenfalls wird eine Verteidigungsstrategie erarbeitet.


Steht die Identität des Betroffenen überhaupt fest? Niemand muss sich selbst belasten. Auch gegenüber nahen Angehörigen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ist der Vorwurf in vollem Umfang gerechtfertigt und wird er sich notfalls zur Überzeugung des Gerichts beweisen lassen?

Mit welchen Folgen ist zu rechnen und wie kann man möglicherweise Einfluss nehmen?

Manchmal kommt es auf Details an, ob ein Fahrverbot verhängt wird, ob die Fahrerlaubnis gar entzogen wird und wie lange dann die Sperrfrist bis zu einer Wiedererteilung bemessen wird. Es spielt schon eine Rolle, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen wird und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Raum steht.

Ihr Anwalt arbeitet die für Sie günstigen Aspekte des Sachverhalts heraus und unterstützt Sie in dem Verfahren gegenüber den Behörden oder als Verteidiger vor Gericht.

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Arne Grußendorf

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