Berufsunfähigkeitsversicherung: Anspruchsablehnung häufig angreifbar


Wer seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal mehr zu 50 % ausüben kann, ist nach den Versicherungsbedingungen vieler Versicherer berufsunfähig.

Für diesen Fall versprechen die Versicherer die Zahlung einer BU-Rente und die Übernahme der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung und ggfs. eine damit verbundene Lebensversicherung.


Wenn es so einfach wäre...
Sobald dem Versicherer gemeldet wird, dass man aus ärztlicher Sicht berufsunfähig ist, fängt ein langwieriges, oft monatelang dauerndes Prüfungsverfahren an.
Wenn die Ärzte und womöglich die Krankenkasse oder die Krankenversicherung von der Schweigepflicht entbunden werden, holt sich der Versicherer umfangreiche Informationen ein und prüft zunächst, ob er sich noch nachträglich durch Rücktritt oder gar Anfechtung vom Versicherungsvertrag lösen kann. Dies ist aus Sicht des Versicherers gar nicht so einfach. Trotzdem werden entsprechende Schreiben von den Versicherungsnehmern oft hingenommen, ohne dies einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
Wenn die Loslösung vom Vertrag nicht gelingt, wird das Vorliegen der Berufsunfähigkeit in Zweifel gezogen. Wenn auch das schwierig erscheint, werden Einigungs- oder Abfindungsangebote unterbreitet, die erfahrungsgemäß häufig mindestens "unausgewogen" erscheinen.

Im Zweifel sollten sich die Betroffenen, die ja schon aufgrund der schwierigen Lebenssituation häufig existenzielle Probleme haben, bei der Korrespondenz mit dem Versicherer helfen lassen.


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Arne Grußendorf

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