Scheu der Verbraucher vor Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts?

Bereits am 03.09.2013 hat im Bundesjustizministerium eine Anhörung zum Thema «Schadensregulierung durch Versicherer» stattgefunden.
Den Schwerpunkt der Anhörung bildete laut Ministerium – in Ergänzung der aus den Prozessverfahren vermittelten Eindrücke – das vor- bzw. außergerichtliche Regulierungsverhalten. Berichtet worden sei unter anderem, dass viele Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen. Für viele Verbraucher sei es auch nicht selbstverständlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Die Hemmnis, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden.


Besondere Probleme bereite die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ohne fachkundige Beratung sei es einem Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden, sodass der Anspruch schon deswegen scheitern könne. Die Verbände der Verbraucherseite schilderten – auch unter Hinweis auf Einzelfälle – ihren Eindruck einer verzögerten Regulierung. Von vielen Teilnehmern – sowohl von Verbraucherseite als auch von Versicherungsseite – wurde laut Bundesjustizministerium darauf hingewiesen, dass die Verfahren dann, wenn Gutachten eingeholt werden müssen, länger dauern. Es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu finden. Thematisiert wurde laut Justizministerium auch die Frage der Spezialisierung der Gerichte und der Anwaltschaft.
Spezialisierung könne Verfahren beschleunigen.

Die Anhörung wurde laut Ministerium im Anschluss an eine Befragung der Landesjustizverwaltungen durchgeführt. Teilgenommen hätten neben mehreren Landesjustizverwaltungen und Bundesressorts der Bund der Versicherten, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der subvenio e.V., die Verkehrsunfall-Opferhilfe, der Deutsche Anwaltsverein, der Bund der Versicherungsberater, der ADAC, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie der Verband der privaten Krankenversicherung. Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, die Anhörung und die Stellungnahmen der Verbände und der Landesjustizverwaltungen jetzt weiter auszuwerten und zu prüfen, ob beziehungsweise welche Gesetzesänderungen empfohlen werden können.

Dem ist meinerseits nicht viel hinzuzufügen. Die Schilderungen decken sich mit meinen Erfahrungen und gelten auch heute noch mehr denn ja. Ich zitiere diese Veröffentlichung aus Beck online : "Fachdienst Versicherungsrecht" vor allem, um Ihnen die Scheu vor der Inanspruchnahme oder wenigstens der Kontaktaufnahme, und sei es auch nur für eine erste Beratung, zu nehmen, damit Ihre Ansprüche gegen Versicherer nicht auf der Strecke bleiben.

02.02.2022



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